Ab 1. Januar gilt das neue „Pflegestärkungsgesetz“. Obwohl Experten viel Kosmetik statt echter Reform sehen, gibt es ein paar Änderungen, die sich für Betroffene in Euro und Cent auszahlen. Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ fasst ein paar wichtige Leistungen zusammen: Zur pflegegerechten Umgestaltung der Wohnung gibt es pro Maßnahme nun bis zu 4000 Euro – ein Plus von mehr als 50 Prozent.

Für Rundum-Betreuung von morgens bis zum späten Nachmittag zahlt die Kasse jetzt je nach Pflegestufe extra. Anregende Aktivitäten wie Vorlesen, Spielen, Spazierenfahren stehen jetzt nicht mehr nur Demenzkranken zu. Künftig gibt es dafür Geld für alle Pflegebedürftigen.

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