Säfte sind lecker, gesund und die enthaltenen Vitamine unerlässlich in dieser Jahreszeit. Aber ist Saft gleich Saft? Da trinkt jeder von uns im Schnitt jährlich 33 Liter Saft, aber was für eine Qualität hinter welcher Saft-Bezeichnung steckt, erschließt sich uns nicht unbedingt.
Darum erklärt uns TÜV SÜD -Lebensmittelexperte Dr. Andreas Daxenberger, welche Qualitätsmerkmale zum Beispiel Fruchtsaft hat: Fruchtsaft besteht zu 100 Prozent aus Frucht. Da darf kein Zuckerzusatz drin sein, und es dürfen auch keine Farb-, Aroma- oder Konservierungsstoffe zugegeben werden. Geöffnete Säfte halten sich nicht so gut. Man sollte sie im Kühlschrank aufbewahren und nicht länger als eine Woche.
Viele Obstsäfte sind als Fruchtnektar gekennzeichnet. Was steckt hinter diesem Begriff?
Der Fruchtnektar besteht, im Gegensatz zum Fruchtsaft, nur zu einem gewissen Teil aus Frucht, nämlich je nach Frucht zwischen 25 und 50 Prozent. Ferner können dann zusätzlich natürlich Zucker, Aromen, Fruchtsäuren zugesetzt werden und natürlich auch Wasser.
Seit einigen Jahren sind auch Smoothies sehr angesagt. Woraus genau besteht ein Smoothie?
Der Begriff Smoothie ist gesetzlich nicht geregelt. Bei einem Smoothie handelt es sich um eine Zubereitung aus pürierten Früchten, Fruchtsaft und anderen Zutaten wie Kräutern und Gewürze. Smoothie kann man zuhause auch selbst gut herstellen.
Dann sollte man aber nur ausgereifte Früchte ohne Fäulnisstellen verwenden und natürlich das Obst vor der Verarbeitung waschen, empfiehlt TÜV SÜD. Am besten trinkt man den Smoothie gleich, denn er gärt oder schimmelt innerhalb weniger Stunden. Außerdem schmeckt er frisch am besten.