Hohe Geldstrafen, Fahrverbot, Punkte in Flensburg und eine Eignungsuntersuchung (MPU) – das zieht der Konsum von Drogen nach sich, wenn ein Autofahrer damit erwischt wurde. Vielen ist aber unbekannt, dass diejenigen, deren Drogeneinnahme amtlich bekannt ist, auch dann ihren Führerschein riskieren, wenn sie nicht am Straßenverkehr teilgenommen haben. Darauf weist der ADAC hin.

Wer etwa in der Disco mit verbotenen Aufputschmitteln erwischt wird, muss damit rechnen, dass ihm der Führerschein unabhängig von einer Autofahrt entzogen wird. Die Fahrerlaubnis wird erst dann wieder erteilt, wenn der Betreffende die MPU bestanden und nachweislich ein Jahr lang keine Drogen genommen hat.

Erhebliche Konsequenzen hat ein Drogenkonsum auch bei Jugendlichen, die noch keinen Führerschein haben. Nur wer in einem solchen Fall nachweist, dass er seit mindestens einem Jahr drogenfrei lebt, wird zur Fahrprüfung zugelassen. Dieser Nachweis erfolgt durch eine kurzfristig anberaumte Urin- und Haaranalyse.

Der Gesetzgeber zeigt also bei Drogen null Toleranz. Wer Drogen konsumiert, ist grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen – auch wenn der Konsum nur einmal erfolgte. Der „Lappen“ ist weg.

Zu den illegalen Substanzen zählen unter anderem Partydrogen wie Amphetamine oder Ecstasy. Nur bei Cannabisprodukten unterscheidet der Gesetzgeber außerhalb der Verkehrsteilnahme nach den Konsumgewohnheiten.

Der ADAC informiert in seiner Broschüre „Drogen im Straßenverkehr“ ausführlich zu den rechtlichen Aspekten. Sie steht unter www.adac.de zum Download bereit.

„Alkohol und Drogen“ ist derzeit Schwerpunktthema in der ADAC Verkehrssicherheitsaktion „2015 – ja sicher!“, mit der der Automobil-Club in diesem Jahr die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter verbessern will. Ziel der Initiative ist es, Verkehrsteilnehmer auf bislang wenig bekannte Risiken hinzuweisen und zu verdeutlichen, dass jeder Einzelne einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten kann.

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