Urlaubszeit, Reisezeit. Hund oder Katze müssen natürlich mit. Doch wo ist der sicherste Platz im Auto? „Ganz klar in einer ausreichend großen Transportbox“, sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander und betont: „Viele Tiere fühlen sich in der Höhlenatmosphäre sogar pudelwohl.“ Thront ein Tier jedoch ungesichert auf der Hutablage, wird er bei einer Vollbremsung oder einem Unfall zum gefährlichen Geschoss. Ein etwa 20 Kilogramm schwerer Hund entwickelt bei Tempo 50 eine Aufprallwucht von über einer halben Tonne. Der Hund überlebt den Crash wahrscheinlich nicht, Herrchen oder Frauchen drohen schwere Verletzungen durch den fliegenden Vierbeiner.
Verletzungsgefahren verringern
Bei kleineren Hunden oder Katzen sollte die kompakte Box im Fußraum hinter den Vordersitzen platziert werden. Für größere Boxen bietet sich der Laderaum von Kombis, Vans und SUVs an. Hierbei darauf achten, dass das Behältnis quer zur Fahrtrichtung direkt an die Lehne der Rücksitzbank gestellt wird. So verteilen sich bei einem Aufprall die Kräfte gleichmäßiger, das Tier übersteht die Belastung besser. Wer die Box zusätzlich mit Spanngurten sichert und dazu ein stabiles, möglichst fest installiertes Trenngitter einbaut, reduziert bei einem heftigen Unfall die Verletzungsgefahr für die Fondpassagiere.
Spezielle Rückhaltesysteme
„Haltegeschirre, die am Gurtschloss oder mit Isofix-Haken befestigt werden, sind nur zweite Wahl“, erklärt der TÜV Rheinland-Fachmann. Denn sie sorgen zwar dafür, dass das Tier den Fahrer unterwegs nicht behindert, bieten aber bei einem Unfall einen nur begrenzten Schutz. Wenn schon Geschirr, dann auf breite Gurte und solide Verschlüsse achten und den Vierbeiner stramm festschnallen – eine eher unbequeme Position für den Hausgenossen. Beim Kauf von Boxen oder Rückhaltesystemen unbedingt auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das auch TÜV Rheinland vergibt, achten. Außerdem sollten die Produkte nach der Crashtest-Prüfnorm ECE R17, ECE R126 oder DIN 75410-2 getestet sein. „Tiere sind rein rechtlich eine Ladung. Und die muss ausreichend gesichert sein. Verursacht ein herumspringender Hund einen Unfall, drohen Bußgeld und Abschläge bei der Vollkaskoversicherung“, so Hans-Ulrich Sander.