Menschen, die im Freien arbeiten, haben ein doppelt so großes Hautkrebsrisiko. Dies gilt für rund 2,7 Millionen Menschen in Deutschland. Dazu zählen beispielsweise Bauarbeiter, Seeleute, Dachdecker oder Landwirte. Weil der Zusammenhang zwischen Sonneneinstrahlung und hellem Hautkrebs wissenschaftlich belegt ist, wurden Plattenepithelkarzinome, das sind bösartige Hauttumore, und multiple aktinische Keratosen, darunter versteht man eine frühe Form von hellem Hautkrebs, im Januar 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. „Präventives Verhalten ist der beste Schutz vor Hautkrebs. Atmungsaktive und UV-dichte Kleidung wie lange Hosen, Jacken, aber auch Helme mit Nackenschutz und Sonnenschutzmittel sind gute Maßnahmen der Vorbeugung“, sagt Dr. Wiete Schramm, Ärztin bei TÜV Rheinland. Sie empfiehlt außerdem, Pausen in der strahlungsintensiven Mittagszeit einzulegen. Auch Maßnahmen der Arbeitsorganisation, wie Außenarbeiten möglichst morgens oder am späten Nachmittag durchzuführen, sind wirksam. Generell helfen Sonnenschirme und mobile Überdachungen vor direkter Sonne.

Schutz gegen UVA- und UVB-Strahlen

In Urlaub und Freizeit greifen vor allem Frauen zu Sonnencremes. „Männer haben hier noch Nachholbedarf“, weiß Dr. Wiete Schramm. Für Erwachsene und Kinder ist es wichtig, den eigenen Hauttyp zu kennen: Je heller der Hauttyp, desto kürzer dürfen sie sich ungeschützt in der Sonne aufhalten. Der Lichtschutzfaktor zeigt an, um wie viel eine Sonnencreme die Eigenschutzzeit für die maximal mögliche Zeit in der Sonne ohne Sonnenbrand erhöht. Entgegen der häufigen Meinung verlängert mehrfaches Auftragen nicht die Schutzzeit, und selbst wenn die Creme den Zusatz „wasserfest“ trägt, sollte sie nach dem Duschen oder Baden erneut aufgetragen werden. Eine gute Sonnencreme wirkt gegen UVA- und UVB-Strahlen. Was viele nicht wissen: Bis zu einem halben Meter unter der Wasseroberfläche kommen noch 60 bis 85 Prozent der schädlichen Strahlen an – Sonnenschutz ist daher auch beim Schnorcheln und Schwimmen unerlässlich.

Zum eigenen Schutz sollten sich Erwachsene regelmäßig auf Hautkrebs untersuchen lassen. Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahre haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung.

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