Sommerzeit – Reisezeit, auch für Menschen, die wegen chronischer Schmerzen Opiate einnehmen oder für Kinder, die mit Ritalin behandelt werden. Die „Apotheken Umschau“ erinnert daran, dass diese Reisenden beim Passieren der Grenze eine Bescheinigung benötigen, die das Arzneimittel als ärztlich verordnete Therapie ausweist. Vordrucke gibt es auf den Internetseiten der Bundesopiumstelle (www.bfarm.de). Bei Reisen in islamische Länder gelten teilweise noch strengere Einfuhrbestimmungen.