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Personen, die ungeschützt vor intensiver Sonneneinstrahlung längere Zeit im Freien arbeiten müssen, entwickeln mit höherer Wahrscheinlichkeit hellen Hautkrebs im Vergleich zu Menschen, die nicht im Freien arbeiten. Zum 1. Januar 2015 wurde eine bestimmte Form des hellen Hautkrebses (Plattenepithelkarzinom) sowie dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) in die amtliche Liste der Berufserkrankungen (BK-Nr. 5103) aufgenommen. Die Kosten für die Behandlung multipler Aktinischer Keratosen (AK) durch beruflich bedingte UV-Exposition werden nach erfolgreicher Antragsstellung des betroffenen Arbeitnehmers von der Unfallversicherung getragen.

Der im renommierten „Journal of the European Academy of Dermatology and Venereology“ veröffentlichte, von LEO Pharma unterstützte Beitrag, berichtet, dass die sogenannten „Outdoor-Arbeiter“ ein zwei- bzw. dreifach höheres Risiko für das Auftreten von Plattenepithelkarzinomen bzw. Aktinischen Keratosen haben (S.M. John et al., 2016). Außerdem werden von den Hautexperten effizientere Maßnahmen zum Schutz vor ultravioletter Sonnenstrahlung durch entsprechende Schutzmaßnahmen und eine bessere firmeninterne Weiterbildung gefordert.

Dr. med. Hans Joachim Hutt, Director Scientific Affairs bei LEO Pharma, erklärte: „Wir müssen die Outdoor-Worker besser vor hellem Hautkrebs und Aktinischen Keratosen schützen und ihr Wissen über diese Hauterkrankung verbessern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von hellem Hautkrebs und zur besseren Früherkennung der typischen Symptome. Nur so kann die Zunahme dieser gefährlichen Hauterkrankung aufgehalten werden“.

Zu den geforderten Maßnahmen gehören die Weiterbildung über effektiven Hautschutz, Screening-Programme für Outdoor-Arbeiter mit sehr hohem Risiko, standardisierte Messmethoden für die Sonnenexposition während der Arbeitszeit und nicht zuletzt auch eine verbesserte Registrierung von AK und hellem Hautkrebs in den nationalen Krebsregistern.

Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 250.000 bis 400.000 Menschen neu an aktinischen Keratosen und über 25.000 an einem Plattenepithelkarzinom der Haut. Aktinische Keratosen wurden lange Zeit als „Alterserscheinung“ bagatellisiert. Heute setzt sich jedoch zunehmend die Erkenntnis durch, dass es sich um eine behandlungsbedürftige, chronische Hauterkrankung handelt.

Bereits im Jahr 2015 wurden in Deutschland Plattenepithelkarzinome der Haut und flächig auftretende aktinische Keratosen als Berufskrankheit anerkannt. Die UV-Strahlung der Sonne ist der Hauptrisikofaktor für die Entstehung dieser Hauttumore. Denn wer beruflich in den Sommermonaten lange im Freien arbeitet, ist auch vermehrt der ultravioletten Strahlung der Sonne ausgesetzt.

Betroffene Gruppen sind unter anderem: Bauarbeiter, Skilehrer, Landwirte, Gärtner, Polizisten, Briefträger, Bedienstete in der Fischerei und Seefahrt, Dachdecker, Zimmerleute, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken, Straßenarbeiter, Bademeister, Bergführer und Winzer. Nicht vergessen darf man Arbeiter, die in südlichen Ländern tätig sind und die dort einer sehr hohen UV-Strahlung ausgesetzt sind. Der Hauttyp spielt übrigens keine Rolle für die Anerkennung als Berufskrankheit, da er das Risiko für die Krebsentstehung durch die außerberufliche und die berufliche UV-Belastung gleichermaßen modifiziert.

Bei der Anerkennung als Berufskrankheit (BK Nr. 5103: Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung) übernimmt die Berufsgenossenschaft alle notwendigen Kosten für die hautärztliche Versorgung und auch für die Therapieverfahren, die im Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind. Die Ausgaben für Sonnenschutz-Präparate werden ebenfalls von der Berufsgenossenschaft getragen.

Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung rechnet mit etwa 40.000 Fällen, in denen gemäß der Ziffer BK5103 heller Hautkrebs als Berufserkrankung angezeigt wird.

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