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Nicht mehr lange ist es hin, dann stehen die Sommermonate vor der Tür, und die nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung müssen auch im Sommerfall bei der Arbeit Schutzmaßnahmen ergriffen werden – aber wie? Mit dem neuen Faltblatt informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf wenigen Seiten über Maßnahmen, die Arbeitnehmern und -gebern helfen, die Arbeit in der Sommerhitze erträglich zu gestalten.

Denn ab 26°C Raumtemperatur sollten, spätestens aber ab 30°C müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden. Ab 35°C Innentemperatur gilt ein Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, es sei denn es werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen. Unter diesem kritischen Wert jedoch können bereits lockere Kleidung und ausreichend Flüssigkeit Linderung verschaffen. Auch die konsequente Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und sinnvolles Lüften – am besten vor 10 Uhr morgens – sind unerlässlich und für jeden Beschäftigten einfach umzusetzen. Arbeitgeber können den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter erleichtern, indem sie beispielsweise von Gleitzeitregelungen Gebrauch machen. So kann die Arbeit auf Zeiten gelegt werden, zu denen die Innentemperatur angenehmer ist.

Das Faltblatt „Sommerhitze im Büro – Hinweise und Tipps für die heißen Tage“ informiert außerdem über die relevanten Rechtsgrundlagen und gibt eine Übersicht über weitere Informationsquellen. So bietet die BAuA auf wenigen, übersichtlichen Seiten einen umfassenden Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der sommerlichen Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und sollten.

Das neue Faltblatt gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

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