„Wir wollen unseren Patienten mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und damit ihre Versorgungssituation verbessern. Apotheker können weit mehr, als ’nur‘ begleitend zur Arzneimittelabgabe zu beraten. Dieses Potential muss stärker genutzt und auch angemessen honoriert werden“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, gestern bei der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon.

Kiefer: „Niemand kann praktisch am Versorgungsbedarf orientierte pharmazeutische Dienstleistungen besser definieren und deren Umsetzung ausgestalten als die Apothekerkammern. Wir haben in vielen Modellprojekten Erfahrungen gesammelt und wollen die freiberufliche Verantwortung der Experten in der staatlich kontrollierten funktionalen Selbstverwaltung stärken. Die Ziele der Dienstleistungen müssen dabei politisch abgestimmt sein.“

Als Beispiel für eine bislang nicht honorierte Dienstleistung nannte Kiefer die Medikationsanalyse für Patienten mit Polymedikation. Kiefer: „Da die zeitlichen Kapazitäten der Apotheker und die finanziellen Ressourcen begrenzt sind, können wir diese Leistung nicht jedem Patienten zu Gute kommen lassen. Deshalb muss entschieden werden, bei welchen Patienten die Medikationsanalyse abgerechnet werden kann. Ab wie vielen dauerhaft einzunehmenden Arzneimitteln, ab welchem Alter – oder nur, wenn eine Pflegestufe vorliegt? Hier sind noch einige Fragen offen, über die sich die Apothekerschaft mit der Politik und anderen Akteuren im Gesundheitswesen austauschen wird.“

Als zweites Beispiel für eine honorierte Dienstleistung nannte Kiefer den Austausch von Arzneimitteln, die wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wurden. Dies hatte 2018 beim Rückruf von Valsartan zu erheblichem Aufwand bei Patienten, Ärzten und Apothekern geführt. „Wenn man uns den Spielraum einräumt, können die Apotheker hier Bürokratie abbauen und mithelfen, Kosten einzusparen.“ Am vergangenen Donnerstag hatte sich die Apothekerschaft dafür ausgesprochen, pharmazeutische Dienstleistungen zu fördern. Um diese zu etablieren, müssten die Rechtsgrundlagen für die Erbringung der Dienstleistungen der Apotheker geschaffen und ein Fonds für die Honorierung eingerichtet werden.

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