Derzeit gibt es Lieferengpässe bei der Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis. Aktuell stehen nach Angaben des Verbandes „Cannabis Versorgender Apotheken“ (VCA) von circa 45 gelisteten Sorten weniger als ein Drittel zu Verfügung.
„Auf Grund der jeden Monat steigenden Verordnungszahlen kommt es immer wieder zu Lieferengpässen bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis“, sagte Florian Heimann vom VCA dem MDR. Die lieferfähigen Sorten wechselten von Monat zu Monat. „Die unterschiedlichen Sorten von medizinischem Cannabis sind per se nicht zu vergleichen und schon gar nicht ohne weiteres untereinander austauschbar.“ Für die Patienten bedeute das zurzeit oft, dass die Sorte Cannabis, auf die sie eingestellt seien, im nächsten Monat nicht lieferbar sei.
Enorme Nachfrage weltweit
Importeure führen die Engpässe auf die weltweite Nachfrage nach medizinischem Cannabis zurück. „Die Nachfrage nach Medizinalcannabis ist in den letzten Monaten enorm gestiegen und hat noch längst nicht ihren Höhepunkt erreicht“, sagte Kristina Quade, Sprecherin des Cannabis-Importeurs Cannamedical Pharma dem MDR. „Die Kapazitäten der europäischen Produzenten können diese Nachfrage nicht decken und viele Patienten müssen teilweise Wochen auf ihre Medikamente warten.“ Derzeit sei der Bedarf an Medizinalcannabis so hoch, dass auch die von der Cannabis-Agentur in Deutschland ausgeschriebene Menge bis zum 4. Quartal 2020 nicht signifikant zu der Verbesserung der Lage beitragen werde.
Das Unternehmen begründet die Lieferschwierigkeiten unter anderem mit den strengen Standards, die medizinischer Cannabis erfüllen müsse. So dürften ihn nur lizenzierte Produzenten exportieren. Weltweit aber besäßen nur neun Produktionsstätten eine solche behördlich anerkannte Zertifizierung. Wegen der Legalisierung von Cannabis in Kanada im Oktober 2018 habe sich zudem die mögliche Importmenge aus Kanada durch Mitbewerber spürbar verringert. Cannamedical Pharma beliefert nach eigenen Angaben bundesweit rund 2.500 Apotheken.
Ärzte in Deutschland können seit dem 1. März 2017, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ Cannabisblüten und Extrakte aus Cannabis verordnen.