Auch wenn die Beschäftigung mit Themen wie Krankheit und Tod vielen unangenehm ist – eine Patientenverfügung sollte jeder frühzeitig ausfüllen. „Es geht nicht nur darum, lebenserhaltende Maßnahmen auszuschließen. Es geht auch darum, den Angehörigen nicht die Entscheidung aufzubürden“, sagt Birgit Carl vom Verein „Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung“ im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Sie empfiehlt, die Patientenverfügung spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen. Sind die Wünsche noch aktuell? Hat sich an meiner Situation etwas geändert?

Mit „gesundheitlicher Vorausplanung“ übersetzt die Expertin den englischen Fachbegriff „Advance Care Planning“. Im Prinzip geht es darum, dass vor allem Kranke sich immer wieder mit ihrer Diagnose beschäftigen, alle Behandlungsmöglichkeiten kennen und verstehen, mit ihren Angehörigen und den Ärzten diskutieren und ihren Willen schriftlich festlegen und Stellvertreter benennen. Wichtig dabei ist laut Carl: „Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht dürfen nicht im Safe eingesperrt sein. Sie sollten besser im Regal liegen, da kommt im Notfall jeder ran.“

Der neue „Senioren Ratgeber“ erklärt in seiner Titelgeschichte, wie Angehörige Schwerkranken in deren letzter Lebensphase helfen können, wo sie Unterstützung finden und wie die Palliativmedizin Menschen betreut, wenn es auf das Ende zugeht.

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