Kann ein Patient aufgrund einer Therapie seinen Haushalt nicht führen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen. Sind Kinder unter zwölf Jahren zu versorgen, um die sich keiner kümmern kann, gilt das sogar bis zu 26 Wochen. Darauf weist das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ hin. Bei älteren Kindern lohnt sich die Nachfrage auf Kulanzerstattung. Auch die maximale Erstattung pro Tag sollte man erfragen, da sie bei jeder Kasse anders ist.

Arzt muss Bescheinigung ausstellen

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, aus der Beginn, Dauer und Umfang der Hilfe hervorgehen. „Der Anspruch besteht nur, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt fortführen kann“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Zwar kann auch eine vertraute Person die Haushaltsführung übernehmen. Für Ehepartner und nahe Verwandte bis zweiten Grades werden aber lediglich Verdienstausfall und Fahrtkosten angemessen erstattet. Zwar sind die Leistungen der Krankenkassen begrenzt – häufig erstatten sie aber mehr, als Patienten denken. In der aktuellen „Apotheken Umschau“ finden Leserinnen und Leser Informationen zu Themen wie Krankengeld, Fahrtkosten, Zweitmeinung, Sehhilfen und Zahnersatz.

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