Patienten, die mit medizinischem Cannabis aus der Apotheke behandelt werden, müssen demnächst mit Engpässen rechnen. Grund sind behördliche Auflagen, die bislang offenbar übersehen wurden, berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC.

Um getrocknete Cannabisblüten vor Bakterien- und Schimmelbefall zu schützen, werden sie mit ionisierender Strahlung behandelt. Wer solche Produkte in Verkehr bringen will, braucht laut Arzneimittelgesetz (AMG) eine spezielle Genehmigung.

Rund zwei Dutzend Zwischenhändler haben Importlizenzen für medizinisches Cannabis erhalten – die Aufsichtsbehörden haben dabei offensichtlich niemals überprüft, ob eine Strahlenlizenz vorliegt. Im November haben die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf einem Großhändler das Inverkehrbringen von bestrahlten Cannabisblüten untersagt.

Nun drohen den Firmen strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie solche Blüten weiterhin vertreiben. Die ersten Großhändler haben die Auslieferung bereits gestoppt.

Erschwerend kommt hinzu, dass es je nach Region unterschiedliche Einschätzungen gibt, ob es sich bei Medizinalhanf um Fertigarzneimittel oder um Rezepturausgangsstoffe handelt. Die Bundesopiumstelle geht davon aus, dass dies im kommenden Jahr bundeseinheitlich geklärt wird.

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