Auch Beschäftigte von nicht-medizinischen Hilfeleistungsunternehmen und Einsatzkräfte der (freiwilligen) Feuerwehr sind durch die Art ihrer Tätigkeit besonders betroffen von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-ScV-2. Wie können sie sich schützen? Was können Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen tun, um die eigene Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten? Eine neue „Fachbereich AKTUELL“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fasst Informationen und Hinweise zusammen.

Einsatzkräfte können auf verschiedenste Art in Kontakt mit Personen kommen, bei denen der Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion besteht oder die bereits erkrankt sind: zum Beispiel im Rahmen von Erstversorgungen, technischen Rettungen oder Amtshilfe für Polizei oder Gesundheitsbehörden. Hierzu hat das Robert-Koch Institut ein Frageschema (http://multimedia.gsb.bund.de/RKI/Flowcharts/covid19/) entwickelt, um schnell festzustellen, welche Maßnahmen notwendig sind. Haben Einsatzkräfte im Rahmen eines Einsatzes Kontakt zu einem Abklärungsfall, einem begründeten Verdachtsfall oder einem bestätigtem COVID-19 Fall, wird folgendes Vorgehen empfohlen:

– Verwendung der PSA 42 bzw. 43 oder 51 gemäß DGUV Information
205-014 Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze
bei der Feuerwehr. Die konkret einzusetzende PSA-Form muss
jeweils lagebedingt festgelegt
werden.( mehr Infos )
– Vorgehen im Einsatz gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 500
Einheiten im ABC-Einsatz sowie der DGUV Vorschrift 49
Feuerwehren.
– Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln vor, während und nach
der Einsatztätigkeit.
– Weitere Einsatzmaßnahmen können auch dem Merkblatt 10-035 der
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes entnommen
werden. ( mehr Infos )

Hinweise für Einsatzstellen

Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen gehören zur kritischen Infrastruktur. Es ist deshalb notwendig, dass die Einsatzleitstellen Maßnehmen treffen, die helfen, den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Gefährdet wird er zum Beispiel, wenn umfassende Quarantänemaßnahmen notwendig werden. Folgende Maßnahmen können zum Beispiel helfen, dies zu verhindern:

– die üblichen Regeln zur Händehygiene, Hustenetikette und zum
Begrüßungsabstand einhalten
– Einsatzkräfte mit Erkältungsanzeichen melden dies an die
Einheitsführung und halten sich vom Dienstbetrieb fern
– Sicherung des Einsatz- und Dienstbetriebes durch
Hygienemaßnahmen sowie Beschränkung von Kontakten auf das
notwendige Maß, z. B. keine Besuchergruppen empfangen

Neben diesen allgemeinen Hinweisen empfiehlt das DGUV-Papier noch weitergehende Maßnahmen für die Verantwortlichen der Feuerwehr. Dazu zählt auch die Erstellung eines Pandemieplans, der alle Maßnahmen zusammenfasst und Ansprechpartner für alle Beteiligten ausweist. ( mehr Infos )

Weiterführende Informationen: Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV: „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (Fachbereich AKTUELL FBFHB-016): hier

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