Knapp zwei Drittel aller Beschäftigten in Deutschland werden nach eigener Aussage von ihren Arbeitgebern beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sehr gut oder gut im Umgang mit der Corona-Pandemie unterstützt. Allerdings geben auch 22,2 Prozent aller Beschäftigen an, dass die Unterstützung nicht gut sei. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Civey unter Beschäftigten im Auftrag von TÜV Rheinland Mitte Januar 2021.
Nach Einschätzung der Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland zeigt das Ergebnis, dass die Sensibilisierung für die Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in Unternehmen insgesamt hoch ist. Allerdings müssen gleichzeitig die Erfahrungen, die seit einem Jahr mit Corona gesammelt werden, noch besser im Arbeitsumfeld umgesetzt werden. Dies zeigen in der Praxis auch die umfassenden Erfahrungen der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie der Fachkräfte für Arbeitssicherheit von TÜV Rheinland. Die Fachleute führten allein im Jahr 2020 in Unternehmen und Organisationen fast 6.000 umfassende Beratungen zur Umsetzung der Corona-Arbeitsschutzregelungen durch.
Corona: Beratung durch Fachpersonal bleibt auch jetzt wichtig
Im Umgang mit Corona sind genaue Information und Beratung vielfach oberstes Gebot, erklärt Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „In der aktuell weiter angespannten Situation der Corona-Pandemie gilt: Die geeigneten Maßnahmen müssen noch konsequenter umgesetzt werden – durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Und das gilt am Arbeitsplatz ebenso wie auf dem Weg zur Arbeit.“ Schutzmaßnahmen seien generell zwar bekannt, würden sich aber stetig weiterentwickeln. Ein Beispiel: Seit Ende Dezember 2020 liegt eine Vorabversion als aktualisierte Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vor. Schwerpunkt der Änderung sind aktuelle Erkenntnisse und Informationen zur Lüftung in Innenräumen. Sobald die neue Fassung veröffentlicht ist, tritt diese in Kraft. Die Arbeitsschutzregel und die daraus abgeleiteten Hygieneschutzmaßnahmen sind wesentliche Voraussetzungen zur Minimierung der Infektionszahlen und für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Zahlreiche Veränderungen im Arbeitsalltag
Die Umsetzung der Arbeitsschutzregelungen hat zu zahlreichen Veränderungen in Unternehmen geführt. Ziel der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der Pandemie durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen. Zugleich leistet die Arbeitsschutzregel einen wichtigen Beitrag zum Bevölkerungsschutz durch Unterbrechung von Infektionsketten. Welche konkreten Infektionsschutzmaßnahmen in den einzelnen Betrieben umgesetzt werden müssen, ergibt sich aus der Aktualisierung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung. Bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Ausarbeitung der betriebsspezifischen Infektionsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit einzubeziehen.