Viele Apothekerinnen und Apotheker befürworten, dass in Apotheken weiterhin Masken getragen werden – auch wenn es keine entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen mehr gibt. „Wir waren und sind in der Pandemie sehr gerne für unsere Patientinnen und Patienten da. Jetzt bitten wir darum, dass sie weiterhin freiwillig eine FFP2-Maske tragen, wenn sie in eine Apotheke kommen“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Viele Menschen, die eine Apotheke aufsuchen, sind gesundheitlich angeschlagen oder krank. In den Apotheken gehen vulnerable Patientinnen und Patienten ein und aus – etwa Menschen mit Immunschwäche oder Ältere mit mehreren Erkrankungen. Sie müssen weiterhin so gut wie möglich geschützt werden. Das Tragen einer Maske leistet dazu einen großen Beitrag. Aber selbstverständlich schützt man sich damit auch selbst.“

Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes erlischt dieser Tage die bundesweite Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Einzelhandel und in Apotheken. Ab dem 1. April können strengere Regeln nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Landesebene erlassen werden.

Rein formal hat der Inhaber bzw. die Inhaberin einer Apotheke ein Hausrecht und kann Regeln für einen Apothekenbesuch bestimmen, zum Beispiel zur Anzahl der maximal gleichzeitig Anwesenden. Die ABDA hat Plakate vorbereitet, mit denen die Apotheken ihre Kundinnen und Kunden auf das freiwillige Tragen einer Maske aufmerksam machen können.

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