Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wollen in diesen Tagen die Isolationspflicht bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 abschaffen. Hierzu erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stefan Hussy:
„Mit ihrem Alleingang tun die vier Bundesländer Unternehmen, Beschäftigten und dem Arbeitsschutz keinen Gefallen. Aus unserer Sicht sind die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht ausreichend bedacht. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht beispielsweise vor, dass Arbeitgebende prüfen müssen, ob Angebote von Corona-Schnelltests die Sicherheit ihrer Beschäftigten vor einer Infektion erhöhen. Der Sinn eines solchen Testangebots ist zweifelhaft, wenn ein positives Testergebnis regional unterschiedliche Konsequenzen hat. So müssen Unternehmen mit Standorten in unterschiedlichen Bundesländern nun für den Fall eines positiven Testergebnisses unterschiedliche Vorgaben befolgen, die Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen je nach Bundesland unterschiedlich beraten – nicht gerade ein Beitrag zu Klarheit und Akzeptanz.
Nicht zuletzt stellt sich die Frage, was Arbeitgebende tun müssen, wenn Beschäftigte, die positiv getestet sind, dennoch den Arbeitsplatz aufsuchen, wo sie für ihre Kolleginnen und Kollegen ein Infektionsrisiko darstellen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Abschaffung der Isolationspflicht bei einer SARS-CoV-2-Infektion sowohl mit Blick auf die Verantwortung des Arbeitgebers für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten als auch mit Blick auf den Betriebsfrieden zumindest fragwürdig.“
Hintergrund gesetzliche Unfallversicherung
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern Unternehmen und ihre Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist ihr Spitzenverband. Zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung gehört auch, Unternehmen und Einrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beraten und zu beaufsichtigen. Seit Beginn der Pandemie schließt dies den Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz ein. Da unterschiedliche Regelungen die verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Arbeitsschutz vor praktische Probleme stellen, hat die gesetzliche Unfallversicherung immer wieder auf deutschlandweit einheitliche und widerspruchsfreie Regelungen gedrungen.