Krankenkassen dürfen nur verheirateten Paaren einen Kostenzuschuss für eine künstliche Befruchtung bewilligen. Die BKK VBU ist gegen diese Regelung 2014 bis vor das Bundessozialgericht gezogen, ohne Erfolg. Bis heute setzt sich die Vorständin Andrea Galle für mehr Gleichberechtigung bei der Kinderwunschbehandlung ein und warnt davor, ungewollte Kinderlosigkeit als reines Frauenthema zu definieren.

„An der Lebensrealität vorbei“

Die gesetzliche Regelung, die Krankenkassen vorschreibt, nur verheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung finanziell zu unterstützen, sei diskriminierend, realitätsfremd und mache zudem den Kinderwunsch zur Frage des Geldbeutels, so Andrea Galle, Vorständin der BKK VBU. Um dies zu ändern, zog sie 2014 bis vor das Bundessozialgericht. Doch ohne Erfolg, denn bis heute müssen sich Krankenkassen dem damaligen Urteil beugen. „Unsere Philosophie ist es, Leistungen zu gestalten, die sich an den Lebensrealitäten und Bedürfnissen einer wandelnden diversen Gesellschaft anpassen. Eine Krankenbehandlung, die auch noch im Jahr 2023 eine Eheurkunde voraussetzt, gehört unserem Verständnis nach nicht dazu“, stellt Andrea Galle fest. Eine Gesetzesanpassung sei daher dringend erforderlich, dass die GKV auch unverheiratete Paare bei ungewollter Kinderlosigkeit unterstützen könne, so Galle.

Künstliche Befruchtung: Medizinische Notwendigkeit statt Lifestyle-Behandlung

Die Formulierung „Kinderwunschbehandlung“ umschreibe zudem viel zu verniedlichend, dass es sich nach dem Wortlaut des SGB V um eine Krankenbehandlung handele, auf die Versicherte dem Gesetz nach Anspruch haben, so Galle weiter. „Es geht nicht um die Erfüllung eines egoistischen Wunsches. Voraussetzung für die Behandlung ist die ärztliche Feststellung einer medizinischen Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit.“

Die Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit liegen laut Experten nahezu gleich häufig bei Mann und Frau.

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