Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Unterstützung die Pflegekasse leistet. Doch so einfach ist es nicht, berichtet die aktuelle Ausgabe des „Senioren Ratgeber“. Im Interview mit dem Apothekenmagazin erklärt die Pflegeforscherin Martina Hasseler, warum es manchmal auch zu Fehleinschätzungen kommt: Beantragt jemand einen Pflegegrad, kommt ein Begutachtender vom Medizinischen Dienst und geht mit der betroffenen Person einen Fragenkatalog mit verschiedenen Modulen durch. „Ein Problem ist, dass das System in den Modulen teils subjektive Beurteilungen und Bewertungen zulässt. Bei psychischen Erkrankungen zum Beispiel hängt alles von der Einschätzung des Begutachtenden ab.“ Darüber hinaus, sagt die Expertin, würden etwa in dem Modul, in dem es um die kognitiven Fähigkeiten geht, Personen mit Einschränkungen wie Demenz profitieren. „Wer erblindet ist, bekommt keine Punkte im Bereich örtliche Orientierung. Das wirkt sich auf die Gesamtwertung aus.“

Das Bewertungssystem ist überwiegend auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen ausgelegt. Das führe aber dazu, dass „Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen sehr schwer einen hohen Pflegegrad erreichen, obwohl sie hilfe- und pflegebedürftig sind.“ Wie konnte das passieren? „Das liegt am Verständnis von Pflegebedürftigkeit: Für viele Politikerinnen und Politiker sind Pflegebedürftige alte, fragile Menschen oder Menschen mit Demenz“, sagt Hasseler.

Menschen, die mit ihrer Einstufung unzufrieden sind, sollen laut der Expertin „in den Widerspruch gehen“. „Suchen Sie sich am besten Hilfe. Etwa bei Sozialverbänden oder Fachanwälten. Es ist wichtig, hier richtig vorzugehen.“

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