Ein „Kassenmodell“ oder für technische Feinheiten lieber draufzahlen? Ein Hörgerät auszuwählen, ist für viele Betroffene eine schwierige Entscheidung. Für die rund 3,7 Millionen Menschen in Deutschland, die Hörgeräte tragen, gaben Krankenkassen etwa eine Milliarden Euro im Jahr 2020 aus. Es wären noch erheblich mehr gewesen, hätte nicht mehr als die Hälfte der Versorgten eine Aufzahlung von im Durchschnitt 1234 Euro geleistet – für eine vermeintlich oder tatsächlich leistungsfähigere Ausstattung. „Die Technik in aufzahlungsfreien Geräten deckt schon vieles ab, es gibt keine schlechten Geräte mehr“, urteilt Beate Gromke, Hörakustikerin und Präsidentin der Europäischen Union der Hörakustiker, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.

Undurchsichtiger Markt erschwert Preisvergleiche

Dass dennoch viele selbst in die Tasche greifen, liegt laut Bundesrechnungshof, der diese Zahlen bekannt gab, mit an einer schlechten Beratung mancher Hörakustiker. Zusätzlich erschwert ein undurchsichtiger Markt seriöse Preisvergleiche. Wer sich für ein aufzahlungsfreies digitales Hörgerät entscheidet, erhält über die Krankenkasse in der Regel eines, das Störschall und Rückkopplungspfeifen unterdrückt, mindestens sechs Kanäle – also einzeln einstellbare Tonhöhenbereiche – und mindestens drei Programme aufweist, etwa für Einzel- oder Gruppengespräche oder für Musik. Außerdem müssen mehrere Mikrofone das Rundum- wie das nach vorne gerichtete Hören ermöglichen.

Fachgeschäfte müssen ein „Kassengerät“ anbieten

Für Geräte mit diesen Mindestanforderungen übernehmen die Kassen die Kosten voll. Den Festbetrag dafür hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf knapp 1500 Euro für Hörgeräte und Ohrpassstück auf beiden Seiten festgelegt. Bei an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit liegt er geringfügig höher. Fachgeschäfte sind verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden mindestens ein zuzahlungsfreies Gerät anzubieten. Dafür entstehen diesen bis auf die Zuzahlung von zehn Euro pro Gerät keine weiteren Kosten.

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