Die Bundesregierung hat eine neue, völlig überarbeitete Trinkwasserverordnung beschlossen. Sie soll im Mai in Kraft treten. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine noch höhere Sicherheit bei ihrem Trinkwasser vertrauen. Die Überwachung der Trinkwasserqualität wurde auf vollkommen neue Beine gestellt. Statt wie bisher ausschließlich die Qualität des Endproduktes zu kontrollieren, sind Wasserversorger in Zukunft verpflichtet, Trinkwasseruntersuchungen auf Basis eines umfassenden Risikomanagements vorzunehmen. Dazu müssen sie den gesamten Weg des Wasser von der Entnahme im Gewinnungsgebiet bis zur Abgabe am Wasserhahn des Verbrauchers verfolgen und nach möglichen gesundheitlichen Risiken bewerten. Durch angepasste, spezifische Überwachungsmaßnahmen sollen Einschränkungen der Trinkwasserqualität auf diese Weise frühzeitig auffallen und ausgeschlossen werden können.

Wie auch bisher schon enthält die Trinkwasserverordnung eine Vielzahl von Grenzwerten. Grenzwerte sind unbedenkliche maximale Stoffkonzentrationen, die der Mensch ein Leben lang durch die Nutzung von Wasser ohne gesundheitliche Beeinträchtigung aufnehmen kann. In der neuen Version der Verordnung wurden einige dieser Grenzwerte verschärft, darunter die Werte für Blei und Arsen. Auch neue Grenzwerte wurden eingeführt, unter anderem für die sogenannten Ewigkeitschemikalien, die per-und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS genannt. Diese Industriechemikalien sind nicht nur in ihrer Anwendung, sondern inzwischen auch in der Umwelt extrem weit verbreitet, da sie nicht biologisch abbaubar sind. Und deshalb sind sie auch im Wasser zu finden. Auch Bisphenol A, ein Grundstoff bei der Herstellung von Kunstoffen, wird in Zukunft in seiner Menge im Trinkwasser reguliert, ebenso wie Halogenessigsäuren, die bei der Desinfektion von Trinkwasser entstehen.

Zukünftig wird auch die Virenlast eines Trinkwassers stärker untersucht ebenso wie nachteilige Auswirkungen des Klimawandels, der beispielsweise in Form von Algenblüten die Rohwasserqualität beeinflussen kann. „Damit schafft die neue Trinkwasserverordnung noch einmal zusätzliche Sicherheit“, so Dr. Stefan Koch vom Forum Trinkwasser e.V.. „Verbraucherinnen und Verbraucher können jederzeit auf die hohe Qualität ihres Trinkwassers vertrauen, denn die gesundheitliche Unbedenklichkeit wird lückenlos von der Gewinnung bis zur Abgabe überwacht.“

Und auch auf dem letzten Meter in Haus oder Wohnung bis zum Wasserhahn kann sich bald kein Risiko mehr verbergen. Vor allem Mieter alter Gebäude befürchten oft, dass in der Hausinstallation noch bleihaltige Rohre verbaut sind. Die neue Trinkwasserverordnung schreibt nun den Austausch dieser Materialien bis zum Januar 2026 vor. Hauseigentümer sind damit verpflichtet, ihre Hausinstallation auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und so für die Sicherheit ihrer Bewohner beim Konsum von Leitungswasser zu sorgen.

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