Die europäische Gesellschaft ESPRAS, die alle nationalen Verbände der Plastischen Chirurgie in Europa vertritt, hat heute einen Aufruf zum Handeln veröffentlicht, um Patienten vor unzureichend ausgebildeten „Schönheitschirurgen“ zu schützen. Dieser oder ähnliche Titel sind in vielen Ländern ungeschützt, und werden daher oft irreführend benutzt. Zu oft besteht keine Facharztqualifikation für Plastische Chirurgie. Patienten wird dadurch die Sicherheit des Fachstandards in der Plastischen Chirurgie vorenthalten.

Die Europäische Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (ESPRAS – http://www.espras.org) stellt sicher, dass alle ihre Plastischen Chirurgen eine dem Facharztstandard entsprechende mehrjährige Ausbildung in Plastischer Chirurgie absolviert haben. In den meisten europäischen Ländern gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben, die verhindern, dass Ärzte ohne Facharzt für Plastische Chirurgie, sich „Ästhetischer Chirurg“ oder „Schönheitschirurg“ nennen. Es ist schockierend, dass diese Titel oft nur mit Grundkenntnissen aus Wochenendkursen geführt werden können. Fachärzte für Plastische Chirurgie hingegen erfüllen den höchstmöglichen Qualifikationsgrad: Sie haben eine mehrjährige Weiterbildung absolviert, haben mindestens 6 Monate auf einer Intensivstation gearbeitet und waren in der Notfallversorgung tätig. Darüber hinaus müssen sie in Deutschland einen Operationskatalog der Plastischen Chirurgie in allen Körperregionen nachweisen und auch eine Abschlussprüfung ablegen.

Prof. Riccardo Giunta, Facharzt für Plastische Chirurgie und Direktor der Abteilung für Handchirurgie, Plastische und Ästhetische Chirurgie an der Ludwig-Maximilians Universität in München, Deutschland und Präsident der ESPRAS, sagt dazu:

„Ärzte, die sich als Ästhetische Chirurgen, Schönheitschirurgen oder Schönheitsärzte ausgeben, ohne eine entsprechende Weiterbildung als Facharzt für Plastische Chirurgen zu haben, können die Sicherheit der Patienten gefährden. Finanzielle Interessen an der Ästhetischen Chirurgie als auch der nicht-chirurgischen Ästhetik zieht viele an. Die Öffentlichkeit ist im Allgemeinen nicht oder zu wenig über den Facharztstandard in der Weiterbildung zum Plastischen Chirurgen informiert. Patienten glauben oft, dass ein Arzt, der sich als Ästhetischer Chirurg bezeichnet auch über eine entsprechenden Facharzt-Qualifikationen in der Plastischen Chirurgie verfügt. Dies ist aber leider zu häufig nicht der Fall. Diese „Mogelpackung“ ist für den Patienten auf den ersten Blick nicht ersichtlich.“

Die ESPRAS führte eine Umfrage in 23 europäischen Ländern durch, um die Qualität der Weiterbildung/Spezialisierung in der Plastischen Chirurgie zu prüfen. Die Ergebnisse zeigen, dass für die Erlangung des Facharztes für Plastische Chirurgie ein hohes Weiterbildungsniveau in Europa erforderlich ist. Gleichzeitig machen die Ergebnisse deutlich, dass die Öffentlichkeit auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden muss, die entstehen, wenn man sich für einen Arzt entscheidet, der nicht nach diesem Facharztstandard in Plastischer Chirurgie ausgebildet ist. Patientenaufklärung ist der erste Schritt, um einen Facharztstandard zu gewährleisten, wobei die allgemeine Sicherheit der Patienten Vorrang vor dem finanziellem Gewinn Einzelner hat, so die ESPRAS in ihrem Positionspapier. Die ESPRAS hat sich zu Ziel gesetzt, die nationale Gesetzgebung zu unterstützen, um eine klare Regelung für die Plastische Chirurgie in ganz Europa zu schaffen.

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