Eltern mit Kindern, die Typ-1-Diabetes haben, können bei ihrer Krankenkasse Pflegegeld beantragen. Unterstützung und weiterführende Informationen bieten Verbände und Selbsthilfegruppen, die auf der Website Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ( https://www.ddg.info/patienten/rat-und-unterstuetzung) gelistet sind. Eltern sollten den Pflegeantrag jedoch nur dann stellen, wenn es „ausgeprägte Probleme mit der Therapieführung des Diabetes“ des Kindes gibt. Das rät Dr. Wolfgang Wagener, Vorsitzender des Ausschusses „Soziales“ der DDG, im Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“. Ansonsten könnte es später Nachteile haben, etwa bei der Jobsuche.

Die Pflegekasse berät bei den Ausgaben

Der Pflegegrad hängt vor allem davon ab, wie stark die Beeinträchtigungen des Kindes im Alltag sind. Bei Pflegegrad 1 erhalten Betroffene unter anderem 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel. Zudem haben sie Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag von bis zu 125 Euro – etwa für Betreuungsangebote. Bei Pflegegrad 2 gibt es unter anderem 316 Euro Pflegegeld im Monat. Die Pflegekasse berät, wofür die Gelder am besten genutzt werden können. Einen höheren Pflegegrad kann das Kind erhalten, wenn es weitere Erkrankungen beziehungsweise Einschränkungen hat.

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