Sind Beschäftigte längere Zeit krank, kann das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) helfen, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Arbeitgeber sind laut Sozialgesetzbuch sogar zum BEM verpflichtet. Worauf sie achten müssen und wo es Unterstützung gibt, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt auf einer neuen Themenseite zusammengefasst.

Seit 2004 müssen Arbeitgeber ein BEM-Verfahren einleiten, wenn Beschäftigte in den vorangegangenen zwölf Monaten in Summe länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Für Beschäftigte ist das BEM freiwillig. Das heißt: Sie können das Angebot annehmen oder ablehnen.

Entscheidet sich der Betroffene für das BEM, suchen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam nach Lösungen, mit denen er oder sie wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren kann. „Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, einen festen Ablauf fürs BEM vorzugeben. Denn jeder Einzelfall ist anders und braucht eine individuelle Herangehensweise“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Und weiter: „Es gibt aber einige Schritte, die Unternehmen beim BEM-Verfahren immer gehen müssen, egal wie groß oder klein der Betrieb ist.“

Eine Zusammenfassung, wie das betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis systematisch umgesetzt werden kann, finden Mitgliedsunternehmen der BG BAU ab sofort auf der neuen Themenseite www.bgbau.de/bem. Hier gibt es neben Hinweisen zum Ablauf des BEM auch weiterführende Materialien, wie Flyer und Broschüren, sowie Informationen zu Hilfsangeboten.

Auch die Fachleute der BG BAU und des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU beraten bei der Umsetzung von BEM-Verfahren und unterstützen bei der Wiedereingliederung von Beschäftigten. So helfen sie unter anderem bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und können technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen vorschlagen.

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