Am 26. Mai 2023 verabschiedet der Deutsche Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen wurde prozentual in einer Höhe von 5% zum 1. Januar 2024 festgelegt. Doch die genauen Beträge, was letzten Endes tatsächlich auf den Konten der Betroffenen landet und ob auf- oder abgerundet wird, war bisher nicht bekannt. Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte nun das „Gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften (…)“. Wir fassen zusammen:

(1) Erhöhung des Pflegegeldes um 5%

  • Pflegegrad 2: 332,00 Euro
  • Pflegegrad 3: 573,00 Euro
  • Pflegegrad 4: 765,00 Euro
  • Pflegegrad 5: 947,00 Euro

(2) Erhöhung der Pflegesachleistungen um 5%

  • Pflegegrad 2: 761,00 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432,00 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.778,00 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.200,00 Euro

(3) Erhöhung der Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil im Pflegeheim

  • Bei einer Verweildauer von 0-12 Monaten: von 5% auf 15%
  • Bei einer Verweildauer von 13-24 Monaten: von 25% auf 30%
  • Bei einer Verweildauer von 25-36 Monaten: von 45% auf 50%
  • Bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten: von 70% auf 75%

Frust trotz Erhöhung

Die längst überfällige Erhöhung der Pflegeleistungen ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. „Die Diskrepanz zwischen der versprochenen Reform und der Realität ist frustrierend! Diesen Frust hören und spüren wir jeden Tag in unseren Beratungsgesprächen“, erklärt Maximilian Haas, Leiter der Pflegeberatung beim Verbund Pflegehilfe. „Das Pflegegeld wurde das letzte Mal 2017 erhöht. Wenn man sich die aktuelle Entwicklung betrachtet, die Inflation und die Preissteigerung im Allgemeinen, merkt man schnell: Das reicht bei weitem nicht aus! Die Betroffenen sind enttäuscht – und wir sind es auch!“

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