Meiden, kleiden, cremen – in dieser Reihenfolge sollten Betriebe Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten bei regelmäßiger Arbeit im Freien ergreifen. Welche Rolle persönliche Maßnahmen spielen, wie Betriebe ihre Mitarbeitenden motivieren können, diese umzusetzen und wozu Arbeitgebende verpflichtet sind, dazu informiert ein Beitrag in der neuen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit.
Spezielle Stoffe verbessern Tragekomfort
Zertifizierte, lange UV-Schutzkleidung gehört zu den persönlichen Maßnahmen, um Hautschäden und Erkrankungen infolge von zu hoher UV-Strahlung zu vermeiden. Dabei sollten so viele Körperpartien wie möglich bedeckt sein. Empfehlenswert sind beispielsweise Langarmshirts mit UV-Schutz. Im Gegensatz zu klassischen Baumwollhemden sind sie dünner und leichter. Schweiß wird von den luftdurchlässigen Stoffen nicht aufgesaugt.
Wenn Mitarbeitende die Kleidung im Vorfeld selbst testen können, sind sie dem Tragen von Kopfbedeckungen, langen Hosen und langärmeligen Hemden oder Shirts aufgeschlossener. Wird ein Tragetest angeboten, können sie verschiedene Modelle ausprobieren und sich die bequemsten Kleidungsstücke aussuchen.
Schutzmaßnahmen in Gefährdungsbeurteilung ermitteln
Betriebe müssen das Thema UV-Schutz bei Arbeiten im Freien in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und darin auch persönliche Maßnahmen ableiten. Wird dabei ein Bedarf an UV-Schutzkleidung ermittelt, müssen Unternehmen diese zur Verfügung stellen und ihre Mitarbeitenden in der korrekten Handhabung von Schutzkleidung unterweisen.