Unfallverhütung, Ergonomie und der Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sind fest im Arbeits- und Gesundheitsschutz verankert. Die Themen bei denen Expertinnen und Experten der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit unterstützen, werden jedoch immer breiter. TÜV Rheinland über vier aktuelle Trends:

1. Gewaltprävention

Die zunehmende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft führt zu neuen Herausforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Unternehmen, Behörden und Organisationen müssen ihre Mitarbeitenden schützen – und das nicht nur in Bereichen, in denen es um Geldverkehr geht. Auch Beschäftigte mit Kundenkontakt im Handel, in Behörden und auf Ämtern können in bedrohliche Situationen kommen. Personal in Krankenhäusern, bei Rettungsdiensten und der Feuerwehr ist ebenfalls häufig Anfeindungen ausgesetzt. Um Mitarbeitende zu schützen, empfiehlt TÜV Rheinland für Sicherheitsfachleute individuell passende Strategien zur Gewaltprävention zu entwickeln. Dazu gehören Fluchtwege, Notausgänge und Notrufmöglichkeiten. Aber auch Trennvorrichtungen oder Deeskalationstrainings können präventiv wirken. Die Tätigkeit in einem gefährdeten Bereich kann zu psychischen Belastungen führen. Vorbeugend und vor allem nach einer Gewalterfahrung ist psychologische Unterstützung wichtig. „Auch Gefährdungen durch Gewalt am Arbeitsplatz müssen Sicherheitsfachleute und Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner heute bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen“, erläutert Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland.

2. Künstliche Intelligenz

Die Digitalisierung und die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) bietet viele Möglichkeiten, Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz ressourcensparend umzusetzen: Digitale Anwendungen ermöglichen virtuelle Begehungen, Online-Sprechstunden und videogestützte Auswertungen in Verbindung mit KI – zum Beispiel um herauszufinden, ob Bewegungsabläufe bei der Arbeit ergonomisch sind.

3. Cyberrisiken

Es gibt heute kaum einen Bereich ohne IT-gesteuerte Vorgänge – und meist sind die Anwendungen vernetzt. Entsprechend angreifbar sind die Datennetze, die Folgen eines Cyberangriffs können gravierend sein: Produktionsanlagen stehen still, wertvolle Daten werden gestohlen oder vernichtet, in Krankenhäusern können wichtige Behandlungen nicht stattfinden. Werden sicherheitsrelevante Einrichtungen manipuliert, kann es zudem zu Personenschäden kommen, beispielsweise wenn Hacker über Fernwartungs-Tools in die Steuerung von Maschinen, Lichtschranken, Löschanlagen oder Aufzügen eingreifen. Daher schreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115-1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ seit 2023 vor, Cyberrisiken in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

4. Gefährdungen durch den Klimawandel

Der Klimawandel führt zu Wetterextremen. Daher sind Unternehmen in der Pflicht, ihre Mitarbeitenden vor den Risiken zu schützen. „Wie Beschäftigte vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden können, ist unter anderem von der Branche abhängig“, verdeutlicht Schramm. Bei Berufen im Freien steht der Schutz vor krebsauslösender UV-Strahlung und Hitze im Vordergrund. In Büros und der Produktion ist Hitze meist das größte Problem. „Verschattungsmöglichkeiten am Gebäude oder einer Verlegung der Arbeitszeiten in die Morgen- und Abendstunden sind wirksame Maßnahmen“, so Schramm. „Neben diesen bekannten Gefährdungen treten neue Risiken auf, unter anderem durch Insekten und andere Krankheitsüberträger, die aus wärmeren Gegenden zu uns einwandern. Sie können Krankheiten übertragen, die bisher in Deutschland nicht vorgekommen sind. Bei der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz müssen wir diese neuen Herausforderungen erkennen und zusammen mit den Unternehmen geeignete Maßnahmen umsetzen.“

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