Psychische Erkrankungen sind so oft Grund für Krankschreibungen wie nie zuvor. Betroffene fallen dabei oft wochenlang aus, während sie auf eine dringend benötigte Behandlung warten. Für die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind die Ergebnisse der aktuellen DAK-Krankenstandsanalyse ein klares Zeichen dafür, welche fatalen Folgen Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie haben können. Monatelange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz erhöhen das Risiko, dass sich psychische Erkrankungen verschlechtern, chronifizieren und zu langfristigen Arbeitsausfällen führen. Der Bundestag hat mit seinem Entschließungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) bereits ein wichtiges Signal gesetzt und auf die besonders kritische Lage in der ambulanten Psychotherapie reagiert. Die BPtK fordert jetzt die schnelle Umsetzung, um die gravierendsten Einschnitte zu verhindern.

„Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Die Kosten, die im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen entstehen, steigen immer weiter. Mit Kürzungen bei der Psychotherapie kann mittel- und langfristig kein Geld gespart werden.“

Der DAK zufolge stehen psychische Erkrankungen erstmals an der Spitze aller Ursachen für Fehlzeiten. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen um neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit setzt sich einer der auffälligsten Trends im Krankenstand der letzten zwei Jahrzehnte fort.

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BPtK fordert Nachbesserung im September

„Die aktuell veröffentlichten Zahlen müssen ein Weckruf sein“, mahnt Benecke. „Wir dürfen die angespannte Lage in der psychotherapeutischen Versorgung nicht weiter verschärfen. Menschen mit dringendem Behandlungsbedarf brauchen schneller einen Therapieplatz. Mit dem Entschließungsantrag hat die Politik den richtigen Weg vorgezeichnet. Jetzt erwarten wir, dass die im September anstehende Korrektur zügig und konsequent genutzt wird, um die gravierendsten Folgen der Kürzungen einzudämmen. Die BPtK steht bereit, den Gesetzgeber dabei mit ihrer fachlichen Expertise zu unterstützen“, so Benecke.

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