Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage drängt das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf, schnell Regelungen für eine diskriminierungsfreie Triage zu verabschieden, die in allen Bundesländern einheitlich hohe Schutzstandards garantieren.
Bundesverfassungsgericht stärkt Freiheit der ärztlichen Berufsausübung
Die Bundesärztekammer hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zur sogenannten Triage für nichtig zu erklären. „Das Bundesverfassungsgericht betont in seinem Beschluss die ärztliche Therapiefreiheit und unterstreicht somit, dass medizinische Entscheidungen in Extremsituationen nicht durch bundesgesetzliche Vorgaben ersetzt werden dürfen. Der Beschluss stärkt die ärztliche Berufsausübungsfreiheit und stellt sicher, dass medizinische Entscheidungen […]

