Der digitale Wandel im Gesundheitswesen kommt in die nächste Phase: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ab dem 1. Oktober für Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Für Versicherte bleibt die Nutzung weiterhin freiwillig.
Akzeptanz für die elektronische Patientenakte sinkt
Die Zustimmung zu wesentlichen Elementen der Digitalisierung im Gesundheitswesen lässt nach, wie eine aktuelle Befragung von Deloitte zeigt. So geben 67 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher an, sie würden der elektronischen Patientenakte (ePA) wahrscheinlich oder bestimmt nicht widersprechen. Das sind fünf Prozentpunkte weniger als noch vor einem Jahr (2023: 72%).

