Elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten ab dem 1. Oktober im Zentralen Vorsorgeregister abrufbar

Ab heute können elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte sehen im Notfall unmittelbar, was geregelt ist.