Bundesverfassungsgericht stärkt Freiheit der ärztlichen Berufsausübung

Die Bundesärztekammer hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zur sogenannten Triage für nichtig zu erklären. „Das Bundesverfassungsgericht betont in seinem Beschluss die ärztliche Therapiefreiheit und unterstreicht somit, dass medizinische Entscheidungen in Extremsituationen nicht durch bundesgesetzliche Vorgaben ersetzt werden dürfen. Der Beschluss stärkt die ärztliche Berufsausübungsfreiheit und stellt sicher, dass medizinische Entscheidungen […]