Bundesverfassungsgericht stärkt Grundrechte von Ärztinnen und Ärzten – Marburger Bund begrüßt Entscheidung zur Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz

Der Marburger Bund begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem der im Jahr 2022 eingefügte § 5c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in vollem Umfang für nichtig erklärt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass es dem Bund an einer Gesetzgebungskompetenz für diese pandemiebezogene Regelung fehlte. Die Vorschrift, die Zuteilungsentscheidungen über begrenzte intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in Pandemielagen regeln […]