Bundesverfassungsgericht stärkt Freiheit der ärztlichen Berufsausübung

Die Bundesärztekammer hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zur sogenannten Triage für nichtig zu erklären. „Das Bundesverfassungsgericht betont in seinem Beschluss die ärztliche Therapiefreiheit und unterstreicht somit, dass medizinische Entscheidungen in Extremsituationen nicht durch bundesgesetzliche Vorgaben ersetzt werden dürfen. Der Beschluss stärkt die ärztliche Berufsausübungsfreiheit und stellt sicher, dass medizinische Entscheidungen […]

Bundesverfassungsgericht stärkt Grundrechte von Ärztinnen und Ärzten – Marburger Bund begrüßt Entscheidung zur Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz

Der Marburger Bund begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem der im Jahr 2022 eingefügte § 5c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in vollem Umfang für nichtig erklärt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass es dem Bund an einer Gesetzgebungskompetenz für diese pandemiebezogene Regelung fehlte. Die Vorschrift, die Zuteilungsentscheidungen über begrenzte intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in Pandemielagen regeln […]

Ärztliches Personal berichtet über Zunahme von Gewalt in Krankenhäusern

Zwölf Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Kliniken sind häufig mit Beschimpfungen, Beleidigungen und anderen Formen verbaler Gewalt im beruflichen Umfeld konfrontiert; bei einem Drittel kommen solche verbalen Gewalterfahrungen manchmal vor. Körperliche Gewalt im beruflichen Umfeld, beispielsweise in Form von Schlägen oder Tritten, erleben zehn Prozent der Ärztinnen und Ärzte gegen sich oder andere Mitarbeitende […]

MB-Monitor 2024: Hohe Arbeitsbelastung und unzureichende Personalausstattung – Mehr angestellte Ärztinnen und Ärzte erwägen Berufswechsel

Die Rahmenbedingungen ärztlicher Arbeit in den Krankenhäusern sind vielfach von Überlastung, Personalmangel und hoher Bürokratielast geprägt. Mehr als ein Viertel der angestellten Ärztinnen und Ärzte (28 %) denkt darüber nach, die ärztliche Tätigkeit in der Patientenversorgung ganz aufzugeben. Das geht aus der Mitgliederbefragung MB-Monitor 2024 des Marburger Bundes hervor.