Der digitale Wandel im Gesundheitswesen kommt in die nächste Phase: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ab dem 1. Oktober für Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Für Versicherte bleibt die Nutzung weiterhin freiwillig.
Bekanntheit der elektronischen Patientenakte stagniert
100 Tage nach ihrer bundesweiten Einführung (am 29. April) gewinnt die elektronische Patientenakte (ePA) nur langsam an Bedeutung. Eine Befragung der dpa bei der Techniker Krankenkasse (TK), den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und der Barmer hatte ergeben, dass nur 1,2 Millionen von 44 Millionen angelegten Akten von den Versicherten aktiv genutzt werden.
Probleme bei der elektronischen Patientenakte noch nicht gelöst
Angesichts der Verzögerungen in der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) fordert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, vorerst auf eine bundesweite Verpflichtung zu verzichten. Hierzu stellt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, klar:

