Sicherheit für Wahlhelferinnen und -helfer – Ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften anlässlich des Tags des Ehrenamts und vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen hin. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in Zusammenhang stehen sowie auf die dafür notwendigen Wege. Der Versicherungsschutz ist für die Wahlhelfenden kostenfrei.

Gesetzliche Unfallversicherung: Deutlich weniger Berufskrankheiten im vergangenen Jahr

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (-63,5 Prozent). Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das vergangene Jahr hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute veröffentlicht hat.