Worauf man bei Verträgen mit Fitness-Studios achten sollte

Gute Idee, regelmäßig ins Fitness-Studio zu gehen. Aber lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen können den Spaß am Sport verderben. „Fristlos kündigen geht nur, wenn ein Arzt attestiert, dass man keinen Sport mehr treiben kann“, erklärt Miriam Rusch-Rodosthenous, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, in der „Apotheken Umschau“.