Die Bundesärztekammer fordert die Bundesregierung auf, die Einführung einer gestaffelten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke zügig umzusetzen und die entsprechende Gesetzgebung nicht weiter zu verzögern. Aus Sicht der Ärzteschaft ist eine am Zuckergehalt orientierte Steuer ein wirksames Instrument, um den Konsum stark gezuckerter Getränke zu senken und gesundheitsschädliche Ernährungsgewohnheiten zu verändern.
Zuckersteuer muss Zucker reduzieren, nicht vor allem Einnahmen erhöhen
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hält eine Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks für richtig. Durchdacht ausgestaltet kann die sogenannte „gesundheitsbezogene Verbrauchsteuer“ bewirken, dass Hersteller den Zuckergehalt ihrer Getränke deutlich senken. Die derzeit bekannt gewordenen Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums gehen jedoch offenbar weit über dieses gesundheitspolitische Ziel hinaus.

