Geflügelfleischzubereitungen mit Frischegarantie

Am 1. Mai 2010 ist die Änderung der europäischen Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch in Kraft getreten. Danach dürfen als „frisch“ angebotene Geflügelfleischzubereitungen nur aus frischem Geflügelfleisch hergestellt sein, das zu keiner Zeit gefroren gewesen ist. Die Verbraucher erhalten somit eine Frischegarantie, dass ihr fertig gewürztes und mariniertes Hähnchen- oder Putenfleisch zuvor nicht gefroren war.