Die Erstattungsregelungen in Deutschland verhindern, dass ausreichend Arzneimittelstudien für Kinder durchgeführt werden können. Diese unannehmbare Situation ist die Grundlage für die Kritik im Rahmen eines Expertengesprächs der Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Bemängelt wurde, dass es zu wenige spezielle Studien über die Wirkung von altbewährten Arzneimitteln für Kinder gibt. „Selbstverständlich ist es unser Anliegen, die Versorgungssituation von Kindern zu optimieren. Doch dazu müssen die Rahmenbedingungen dies auch möglich machen.

Momentan kann ein Medikament eines Unternehmens, das speziell für Kinder geprüft und zugelassen wurde, durch die Rabattvertragsregelungen gegen jedes andere Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff ausgetauscht werden. Es wäre schlicht unternehmerischer Wahnsinn, solche aufwändigen Studien zu finanzieren. Der Gesetzgeber muss hier dringend nachbessern“, fordert Prof. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI.

Diese Studien sind für neue, patentgeschützte Wirkstoffe verpflichtend. Bewährte Arzneimittel werden allerdings oft im sogenannten Off-Label-Use ohne eine spezielle Prüfung für Kinder verordnet. Um diese Versorgung in eine zugelassene Anwendung zu überführen, sind klinische Studien erforderlich, die Geld kosten. Die momentanen Erstattungsregelungen in Deutschland machen eine planbare Refinanzierung dieser Kosten allerdings unmöglich – entsprechende Studien wären unternehmerischer Wahnsinn.

„Wir fordern dringend, dass Arzneimittel, die speziell für Kinder geprüft und zugelassen wurden, nicht gegen wirkstoffgleiche Medikamente ausgetauscht werden dürfen. Diese kleine Korrektur würde bei nur geringen Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung endlich wieder Anreize schaffen, bewährte Arzneimittel an Kindern zu prüfen und würde den von allen Berufsgruppen angemahnten Missstand des leider gängigen Off-Label-Uses beheben“, so Prof. Barbara Sickmüller.

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