Immer mehr Apotheker bieten ihren Patienten als freiwillige und kostenpflichtige Zusatzleistung eine Reiseberatung an. „Eine kompetente Reiseberatung ist mehr, als nur eine Reiseapotheke zusammenzustellen. Diese Serviceleistung ist für den Apotheker aufwändig und mit einer Schutzgebühr versehen. Eine gute Investition in einen gesunden Urlaub,“ sagte Apotheker Mathias Arnold bei der Pharmacon, einer internationalen Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer.

Die heilberufliche Reiseberatung muss auf die individuellen Bedürfnisse des Reisenden eingehen, nicht nur allgemein auf das Reiseland. Die Empfehlungen für die Reisenden richten sich beispielsweise danach, ob ein Kleinkind oder ein Senior auf Reisen geht oder ob dauerhaft benötigte Medikamente transportiert werden müssen.

Zu einer Reiseberatung gehören laut Arnold auch eine Reise-Impfberatung und die Empfehlung einer ärztlich verordneten Malariaprophylaxe. Arnold: „Idealerweise lassen sich Patienten zwei Monate vor Reiseantritt beraten, dann hat der Arzt noch genug Zeit für alle Reiseimpfungen. Aber auch Last-Minute-Urlauber profitieren von einer Reiseberatung.“

Die Reiseberatung ist eine der Dienstleistungen aus Apotheken, die über die Abgabe von und Beratung zu Arzneimitteln hinausgeht. Den Preis der jeweiligen Dienstleistung legt der Apothekenleiter fest. Um die Qualität von Beratungs- und Serviceangeboten bundesweit zu vereinheitlichen, hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände einen Leistungskatalog (LeiKa) erarbeitet. Diesen können Apotheker bei ihrem Landesapothekerverband nachfragen.

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