Auch wenn seit April europaweit eine neue Liste mit 2000 zulässigen Aromastoffen gilt, bleibt die Kennzeichnung für Verbraucher verwirrend. „Natürliche Aromen“ müssen demzufolge aus natürlichen Rohstoffen stammen, aber nicht von den Früchten, die etwa auf einem Joghurt abgebildet sind, berichtet die „Apotheken Umschau“. „Erdbeeraroma“ muss zwar nach den Früchten schmecken, aber nicht daraus gewonnen sein. Nur wenn „natürliches Erdbeeraroma“ draufsteht, stammt es auch von Erdbeeren.

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