Die Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), 80 Arzneimittel faktisch vom Markt zu nehmen, könnte Folgen für Millionen Versicherte haben. Nach einem Bericht des Branchendienstes APOTHEKE ADHOC sind auch Rabattarzneimittel großer deutscher Krankenkassen betroffen.

So darf beispielsweise der Blutdrucksenker Irbesartan des Herstellers Heumann in den Apotheken nicht mehr abgegeben werden – damit können die Rabattverträge von AOK, Barmer GEK, DAK Gesundheit, hkk, IKK Classic und Vereinigter IKK nicht mehr erfüllt werden. Ebenfalls betroffen ist das Antidepressivum Venlafaxin – dafür haben Barmer GEK, DAK und zahlreiche Betriebs- und Innungskrankenkassen Rabattverträge mit Heumann abgeschlossen. Der Hersteller Hormosan ist mit dem Antibiotikum Cefpodoxim Rabattpartner der AOK Bayern und mit dem Antiepileptikum Levetiracetam bei der AOK Bayern und der KKH Allianz vertreten.

In der Apotheke lässt sich nach der kurzfristigen Entscheidung des BfArM laut Recherchen von APOTHEKE ADHOC bislang kaum nachvollziehen, was an Patienten abgegeben werden kann und was nicht. Denn viele Pharmaunternehmen haben für ihre Produkte in der Regel gleich mehrere Zulassungen in der Tasche, und die wurden von unterschiedlichen Dienstleistern gekauft. So sind von der BfArM-Entscheidung zwar bestimmte Zulassungen betroffen, deren Dubletten aber weiterhin verkehrsfähig.

Die Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Rabattverträge für Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen mit Herstellern abgeschlossen, um Arzneimittelkosten zu senken.

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