Lungenhochdrucktherapie demnächst nur noch mit zweiter ärztlicher Meinung

Unter den Lungenhochdruckpatienten sorgt im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform ein neuer Paragraph, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in eine Richtlinie umgesetzt werden soll, für große Verunsicherung. Diese Zweitmeinungsregelung nach § 73d Sozialgesetzbuchs V soll sicherstellen, dass hochpreisige Arzneimittel oder solche mit hohem Risikopotenzial nicht ohne Rückmeldung von einem weiteren Arzt verordnet werden dürfen.