Bundesrat stimmt Neuregelungen bei Betäubungsmitteln, Arzneimittelverschreibung und Haftungsfragen bei Kasseninsolvenz zu

Mit der 24. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden die in Kräutermischungen wie „Spice“ und vergleichbaren Produkten festgestellten synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“ jetzt dauerhaft dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist auch künftig jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Stoffe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.

Kabinett beschließt Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Das Bundeskabinett hat heute eine Verordnung beschlossen, die eine Reihe von Stoffen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellen soll. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte bereits im Januar 2009 die in Kräutermischungen wie „Spice“ und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“ durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.