Verbraucherschützer warnen vor leeren Wirkversprechen – sogenannte Detox-Produkte seien nicht nur überflüssig, sondern auch unzulässig

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 ist die Bezeichnung „Detox“ als Werbung mit wissenschaftlich ungesicherten Wirkbehauptungen unzulässig. Ein Urteil, das beispielgebend für alle Lebensmittel ist. Aber immer noch findet man viele Produkte, die mit der Bezeichnung „Detox“ oder abgewandelten Formulierungen für sich werben. Verbraucherschützer warnen immer wieder vor solch leeren Wirkversprechen.