Das Geschäft mit der Hoffnung boomt – deshalb sollten Verbraucher Werbeversprechen für Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel kritisch hinterfragen. „Glauben Sie nicht alles, denn Wundermittel gibt es leider nicht“, so Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Unseriöse Werbung können Patienten mit gesundem Menschenverstand selbst entlarven.

Fink: „Auch euphorische Patientenberichte im Internet können gefälscht werden. Fragen Sie besser einen Experten: Der Apotheker informiert gerne darüber, woran man Schwindelprodukte erkennt und welche Präparate wirklich helfen.“ Seriöse Arzneimittel können Patienten an der Zulassungsnummer, kurz ‚Zul.-Nr.‘ erkennen, die auf der Packung aufgedruckt ist. Die in Anzeigen oft genannte PZN ist nur eine Bestellnummer, sie schützt nicht vor Quacksalberei.

Es gibt verschiedene häufige Anzeichen für Schwindelprodukte. Ein Indiz sind Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein. Frei nach dem Motto „Was teuer ist, muss gut sein“ müssen Patienten für Schwindelprodukte oft viel bezahlen, die Krankenkasse erstattet die Arzneimittel aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn ein Präparat verspricht, besser als die Schulmedizin zu sein. Das kann Patienten dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt abzusetzen.

Das Heilmittelwerbegesetz verbietet außerhalb der Fachkreise unter anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten. Vielen selbst ernannten Wundermitteln wird zudem eine geheimnisvolle Herkunft zugeschrieben, sie sollen zum Beispiel aus dem Himalaya oder der Weltraumforschung stammen.

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