Die Information, daß Botox® bei Migräne helfen kann ist absolut nicht neu. Im Rahmen der Faltrenbehandlung mit Botox ® bzw Vistabel ®, dessen Inhaltsstoff mit Botulinumtoxin A identisch ist, haben wir immer wieder als wilkommenen Nebeneffekt eine Verbesserung chronischer Kopfschmerzen beobachtet. Gut vorstellbar ist auch die Wechselwirkung von unwillkürlich dauerhaft angespannter Muskulatur im Kopf- und Nackenbereich und der Entstehung von Kopfschmerzen. Auch die gezielte Behandlung von Migräne und starken, chronischen Kopfschmerzen ist auch in Deutschland bereits seit Jahren Alltag. Hierzu ist allerdings eine spezielle Patientenaufklärung erforderlich, denn die Behandlung erfolgt bislang außerhalb des Zulassungsumfanges ( sogenannter „off label use“ ). Dies ist nicht verboten, erfordert aber die bewusste Einwilligung des Patienten.

Mit der Zulassung des Medikamentes Botulinumtoxin zur Migränebehandlung öffnen sich dennoch neue Möglichkeiten, da zugelassene Medikamente in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung auch von den Kassen übernommen werden kann. Dies ist beim „off label use“ nicht möglich. Die amerikanischen Zulassungsbedingungen sehen den Einsatz des Medikamentes Botox ® allerdings nur für sehr schwere Fälle vor: mindestens 14 Tage im Monat, mindestens vier Stunden Dauer der Kopfschmerzanfälle.

Die Entwicklung in Deutschland bleibt abzuwarten.

Die Bezeichnung „Nervengift“ für Botox ® ist im Übrigen grundfalsch. Botox® schädigt keine Nerven sondern hemmt zeitweise die Übertragung zwischen Nervenendigung und Muskelfaser. Botulinumtoxin wird von Bakterien hergestellt und ist – ein weiterer populärer Irrtum – kein Schlangengift. Botox® ist ein sehr sicheres Medikament mit einer um das Vielfache höheren Sicherheit als beispielsweise Paracetamol, ein handelsübliches, gutes und rezeptfreies Medikament zur Schmerzbehandlung, das aber schon bei der 10fachen der Behandlungsdosis tödlich wirken kann. Bei Botox liegt die Behandlungsdosis bei nur 2% der gefährlichen Dosis.

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