Wer schon einmal im Hochsommer in einem unklimatisierten Gebäude gearbeitet hat, weiß, dass die Konzentration bei brütender Hitze ziemlich leidet. In solchen Situationen hilft neben ausreichender Flüssigkeitsaufnahme nur noch eine Klimaanlage. Dabei wird unterschieden zwischen zentralen und dezentralen Anlagen. Bei Letzteren hängt in jedem Büro eine ein- und ausschaltbare Einheit, mit der sich die Temperatur regeln lässt. Bei den zentralen Anlagen gibt es Teilklimageräte, die den Raum heizen und kühlen, sowie Vollklimageräte, die zudem die Luftfeuchtigkeit regulieren. Zudem können bei entsprechend vorhandenen Filtern Pollen oder andere Schmutzpartikel aus der Luft herausgefiltert werden. Sie liefern die beste Luftqualität.

Zusätzlicher Sonnenschutz von außen

Um Betriebskosten zu sparen, empfiehlt Thomas Boppard, Experte für Gebäudetechnik bei TÜV Rheinland: „Wer in Büros eine Klimaanlage betreibt, sollte zusätzlich für eine gute Abschattung sorgen. Hitze, die gar nicht erst ins Gebäude gelangt, muss man auch nicht durch technische Anlagen wieder nach draußen bringen.“ Dabei gilt es zu beachten, dass Jalousien nur dann einen kühlenden Effekt haben, wenn sie außen an den Fenstern montiert sind, nicht innen. Nachteil: Außenliegender Sonnenschutz ist anfälliger zum Beispiel für Sturmschäden. Zusätzliches Durchlüften der Büroräume empfiehlt sich nur bei dezentralen Einheiten. Thomas Boppard: „Bei dezentralen Anlagen sollte man ab und zu das Fenster öffnen, um die Raumluft frisch zu halten. Bei zentralen Anlagen hat Lüften keinen Vorteil, weil die Geräte selbst den Raum mit Außenluft versorgen.“

Vorsicht vor Bakterien in der Raumluft

„Klimaanlagen arbeiten nur dann effizient, wenn sie regelmäßig gewartet werden“, weiß der Experte. Erfolgt keine ordnungsgemäße Wartung mit Filterwechsel durch einen Fachbetrieb, steigt das Risiko, dass sich Bakterien und Keime in der Anlage einnisten – und dann bei laufender Anlage in die Raumluft gelangen. Außerdem schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) für Anlagen mit über zwölf Kilowatt Nennleistung für den Kältebedarf alle zehn Jahre eine energetische Inspektion vor, die zum Beispiel von TÜV Rheinland vorgenommen werden kann.

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