Hanf als Chance: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) empfiehlt den zukünftigen Koalitionspartnern von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP, das Regierungsprogramm zu nutzen, um Regeln für den Umgang mit dem grünen Rohstoff Hanf als Chance für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts aufzustellen. Vier Millionen erwachsene Konsumenten warten bundesweit darauf, legal Cannabis zu konsumieren. Cannabis kann mit entsprechender Forschung zu einem Pfeiler der medizinischen Versorgung werden. Die Wellness-Cannabis- (z. B. CBD-Öle) und die Nutzhanf-Industrie warten nach jahrelanger Hetzjagd auf neue vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten. „Hanf bringt der Gesellschaft viele ökologische und ökonomische Chancen. Die sozial-liberal-ökologische Regierung muss diese Chancen nur entfesseln“, fordert Wenzel Cerveny (60), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB).

Hanf ist den Überlieferungen zufolge bereits vor 12.000 Jahren in Persien und China als Getreide angebaut worden. Die nachhaltige Pflanze festigt den Boden, dient als Rohmaterial für bis zu 50.000 Produkte (Nahrungsmittel, Medizin, Rohstofflieferant für Textilien oder Baumaterial). Positiv ist zu bewerten, dass der Weg der Prohibition als gescheitert betrachtet werden kann. Nach Berechnungen des renommierten Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) kann eine Legalisierung jährlich über 2,66 Milliarden Euro in die Staatskassen spülen (Cannabis Normal! 2018-Studie). Die wegfallende Strafverfolgung durch die Ermittlungsbehörden schätzt Haucap auf eine Milliarde Euro. Direkte Steuereinnahmen auf Cannabisprodukte berechnet er mit 650 Millionen jährlich. Eine weitere Milliarde kommt über weitere Steuerarten zusammen.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) fordert im „Münchner Hanf-Manifest 2021“ die Emissäre einer möglichen Ampelkoalition auf, Cannabis zu legalisieren, einen angstfreien Umgang zu garantieren und das Potenzial für die Gesellschaft zu heben.

  1. Freizeit-Cannabis Freizeit-Cannabis soll für erwachsene Konsumenten über zertifizierte Cannabis-Fachgeschäfte abgegeben werden – nach Registrierung, Aufklärung und Beratung. Freizeit-Konsumenten können etwa unterschiedliche Sorten ausprobieren, vergleichbar mit ausgefallenen Whisky- und Gin-Sorten. Als maximale Abgabemenge sehen wir 15 Gramm pro Person als ausreichend. Ein Start könnte über Cannabis Social Clubs geschehen, die kontrollieren, dass jedes Mitglied z. B. nur vier Pflanzen anbaut. Eine Cannabissteuer verspricht ein bis zwei Milliarden Euro jährlich und viele Arbeitsplätze.
  2. Medizin-Cannabis Apotheken sollen Patienten beraten und medinisches Cannabis auf Rezept mit gleichbleibender Qualität abgeben. Zudem sollen Cannabis-Informationszentren Aufklärungsarbeit leisten.
  3. Wellness-Cannabis Der Verkauf von Cannabidiol bzw. CBD-Produkten mit einem niedrigen Anteil (0,3 %) des berauschenden Tetrahydrocannabinols (THC) wird als Wellness-Cannabis erlaubt. Cannabis verfügt über einen THC-Anteil von bis zu 25 Prozent, Cannabis „light“ ist auf 1, Prozent (vgl. Schweiz und Tschechien) zu limitieren. Blockaden durch sogenannte Novel-Food-Regelungen sollen entfallen.
  4. Nutzhanf Hanf ist eine der vielseitigsten und nachhaltigsten Nutzpflanzen. Immer mehr Landwirte sollten Hanf anbauen. Es ist die einzige Pflanze, die als nachwachsender Rohstoff in der Lage ist, den größten Teil an Papier, Textilien und Nahrungsmitteln sowie des privaten und industriellen Energieverbrauchs zu liefern und zugleich die Umweltverschmutzung einzudämmen und die Luft zu reinigen. Der Anbau von Nutzhanf (50 zertifizierte EU-Sorten < 0,3 % THC) soll von bürokratischen Hürden befreit werden.

Über den Cannabis Verband Bayern (CVB)

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 wurde bestätigt, dass Hanftee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Die meisten deutschen Ermittlungsbehörden ignorieren dieses Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.

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